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Nebenjobs: was ist zu beachten |
Oft gibt es in den Arbeitsverträgen Klauseln die besagen dass der Arbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen muss.
Auch wenn dies nicht explizit im Arbeitsvertrag festgehalten ist sollten Sie ihren Arbeitgeber aus Fairnessgründen über
die geplante Nebentätigkeit informieren. So darf z.B. die Nebentätigkeit ihre Leistung im Beruf nicht beeinträchtigen.
Auch ist es in der Regel aus Wettbewerbsinteressen untersagt eine Nebentätigkeit bei der Konkurrenz auszuüben. In beiden
Fällen kann das arbeits-rechtliche Folgen haben.
Auch wenn Sie krankgeschrieben sind gilt dies selbstverständlich auch für die ausgeübte Nebentätigkeit. Gehen Sie
trotzdem ihrer Nebentätigkeit nach, so riskieren Sie ihren Versicherungsschutz und handeln sich ggf. auch die Kündigung
ein.
Sind Sie arbeitslos, so müssen Sie die Nebentätigkeit ihrer Arbeitsagentur melden ( ansonsten ist dies als Schwarzarbeit
einzustufen ). Sie können bis zu 50.- Euro im Monat zum ALG II dazuverdienen; verdienen Sie mehr so wird das teilweise
auf das ALG II angerechnet. Achtung: Arbeiten Sie mehr als 15 Stunden so gelten Sie nicht mehr als arbeitslos !!
Fazit: Bevor Sie eine Nebentätigkeit annehmen sollten Sie sich über die Voraussetzungen ( Rechte & Pflichten ) genau
informieren.
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